Administration und Treuhand

Der Aufwand für administrative Tätigkeiten wird oft unterschätzt. Geschäftsabwicklungen mit Banken, Versicherungen und Behörden usw. gestalten sich komplexer denn je. Was früher mit einem einfachen Handschlag besiegelt werden konnte, braucht heute umfassendes Know-how und viel Papierarbeit.

Wyss Vorsorge hat sich auf die Übernahme nachfolgend genannter Arbeiten spezialisiert.


Steuererklärung

Die jährlich wiederkehrende Steuererklärung stellt für viele Seniorinnen und Senioren eine grosse Herausforderung dar. Bereits unter dem Jahr müssen wichtige Dokumente im Hinblick auf die nächste Steuererklärung zur Seite gelegt werden. Insbesondere bei den Gesundheitsausgaben werden die möglichen Abzüge oft vergessen. Mit grossen Erfahrungen im Bereich "Steuern" begleiten wir Sie durch den jährlichen Prozess:

  • Sammlung und Prüfung der notwendigen Unterlagen
  • Organisieren der fehlenden Dokumente
  • Beantragung von Fristerstreckungen
  • Ausfüllung der Steuererklärung
  • Prüfung der Steuerrechnung

Checkliste für die Steuererklärung zum Herunterladen

Damit nichts vergessen geht, stellen wir Ihnen eine Checkliste der benötigten Dokumente zur Verfügung:

Spartipps für die Steuererklärung

Wyss Vorsorge stellt immer wieder fest, dass insbesondere Senioren und Seniorinnen mögliche Steuerabzüge nicht kennen. Folgende Steuerspartipps gehen oft vergessen:

Steuererklärungs-Spartipp 1: Unternutzungsabzug bei Immobilien

Wer einen Teil seines Eigenheimes nicht nutzt, zum Beispiel weil die Kinder ausgeflogen sind oder der Ehepartner gestorben ist, kann bei der direkten Bundessteuer sowie in einigen Kantonen (Staats- und Gemeindesteuern) einen Abzug vom Eigenmietwert beantragen.

Steuererklärungs-Spartipp 2: Abzug der Verwaltungskosten KESB / Steuererklärung Ziffer 16.3

KESB-Gebühren und allfällige Mandatsentschädigungen, welche vom Vermögen einer verbeiständeten Person bezahlt wurden, können in der Steuererklärung unter Ziffer 16.3 in Abzug gebracht werden.

Steuererklärungs-Spartipp 3: 3a Säule-Abzug nach der Pensionierung

Unter der Bedingung, dass nach der Pensionierung weitergearbeitet wird, kann die 3. Säule um maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus weitergeführt werden. Während dieser Zeit können weiterhin Einzahlungen getätigt und diese dementsprechend in der Steuererklärung abgezogen werden. An den Maximalbeiträgen ändert sich nichts.

Steuererklärungs-Spartipp 4: Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung der AHV ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig. Sie ist nicht steuerpflichtig und muss daher nicht in der Steuererklärung deklariert werden.


Treuhand

Unser Treuhanddienst hat sich auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren spezialisiert. Neben der klassischen Steuererklärung übernehmen wir auch einfachere Lohnbuchhaltungen für Ihre Haushaltsangestellte, klären alle Versicherungsleistungen und stehen im Kontakt mit Behörden und Institutionen.

Zu unserer Aufgabe gehört auch die Überprüfung von bestehenden Verträgen. Oft stellen wir fest, dass bei Versicherungen und Telefonabonnements zu umfangreiche Verträge abgeschlossen werden. Wyss Vorsorge hilft massgeschneiderte Lösungen zu finden und dadurch Geld zu sparen.


Banken und Versicherungen

Unsere Finanzexperten sind in der Lage, Vermögenswerte einzuschätzen und die richtigen Finanzlösungen zu erkennen. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Ihrem Finanzinstitut.


Buchhaltung

Als Unternehmer sind wir in der Lage, einfachere Buchhaltungen zu führen und zu überprüfen. Weiter unterstützen wir auch Haushalte mit unserer systematischen Dokument- und Belegablage.


Korrespondenz

Auf Wunsch bietet Wyss Vorsorge Unterstützung beim Briefeschreiben oder übernimmt die ganze Korrespondenz in Vertretung. Damit bleibt der professionelle Auftritt nach aussen erhalten.


Zahlungsverkehr

Wyss Vorsorge stellt sicher, dass alle Zahlungen fristgerecht ausgeführt werden. Jede Rechnung wird einzeln geprüft und in einem Zahlungsauftrag zusammengefasst. Zum Beispiel als Multi-Zahlungsauftrag oder Quickpay.

Alle Rechnungen werden ausführlich besprochen und mittels Unterschrift durch die Seniorin oder den Senior bestätigt. Wyss Vorsorge verzichtet bewusst auf Bankvollmachten und bereitet nur die Zahlungsaufträge vor. Somit behalten die Senioren stets die Kontrolle über sämtliche Zahlungen.


Behördengänge

Behördengänge bereiten vielen Seniorinnen und Senioren Mühe. Wyss Vorsorge besitzt die notwendige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden. Dadurch können die richtigen Dokumente vorbereitet und korrekt ausgefüllt werden. Auf Wunsch übernehmen wir für Senioren den Gang zur Behörde oder begleiten sie dabei.


Veräusserungen

Der Wohnraum im dritten Lebensabschnitt wird zunehmend kleiner. Viele Gegenstände, wie zum Beispiel das Auto oder das Mobiliar, werden nicht mehr benötigt. Wyss Vorsorge kümmert sich vertrauensvoll um den Verkauf der Gegenstände.